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   VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875   

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VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875 (https://dejure.org/2023,20353)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.07.2023 - 19 ZB 23.875 (https://dejure.org/2023,20353)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Juli 2023 - 19 ZB 23.875 (https://dejure.org/2023,20353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; A... ufenthG § 8 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 25b; AufenthG § 28 Abs. 3 S. 2; AufenthG § 36 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8 Abs. 1; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des Lebensunterhalts

  • rewis.io

    Darlegung ernstlicher Zweifel, Bezugnahme des Gerichts auf PKH-Entscheidung, Humanitäres Aufenthaltsrecht, Verlängerung, Volljähriges Kind mit Abschiebungsverbot, Sicherung des Lebensunterhalts

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (62)

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Entsprechend der Rechtsprechung zu § 36 Abs. 2 AufenthG, der den Familiennachzug zu einem Ausländer an die Tatbestandsvoraussetzung der "Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte" knüpft, setzt eine außergewöhnliche Härte in diesem Sinne grundsätzlich voraus, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 12).

    Ob dies der Fall ist, kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände beantwortet werden (BVerwG, U.v. 8.12.2022 - 1 C 59.20 - juris Rn. 21; U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 11 f.).

    Die spezifische Angewiesenheit auf familiäre Hilfe in Deutschland als Voraussetzung für den Nachzug sonstiger Familienangehöriger stellt eine höhere Hürde dar als die in den §§ 28 bis 30, 32, 33 und 36 Abs. 1 AufenthG geregelten Voraussetzungen für den Nachzug von Kindern, Eltern oder Ehegatten, weil sie eine gesonderte Begründung dafür verlangt, dass die Herstellung der Familieneinheit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unzumutbar wäre (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 13 m.V.a. U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 37 ff.).

  • VGH Bayern, 10.06.2021 - 19 ZB 20.107

    Zumutbare Anforderungen an die Beschaffung eines Identitätspapiers (hier:

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, bei der nach Ermessen darüber zu entscheiden ist, ob im Hinblick auf die Gewichtigkeit der einschlägigen öffentlichen und privaten Interessen sowie der gesetzgeberischen Intention, Kettenduldungen möglichst zu vermeiden, auf eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281; B.v. 3.12.2014 - 1 B 19/14 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12).

    Ist absehbar, dass der Ausländer auf unabsehbare Zeit von Sozialleistungen abhängig sein wird, sprechen gute Gründe dafür, von der Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung nicht abzusehen (vgl. BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12; B.v. 4.3.2019 - 10 ZB 18.2195 - juris Rn. 7).

    Eine dauerhafte Erkrankung, die einer lebensunterhaltssichernden Erwerbstätigkeit entgegensteht, begründet nach den oben dargestellten Grundsätzen für sich allein noch nicht die Annahme eines Ausnahmefalls (BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12 m.V.a. Samel in Bergmann/Dienelt, AuslR, 13. Aufl. 2020 AufenthG § 5 Rn 27).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Das gilt grundsätzlich auch für die Voraussetzung, dass ein Antragsteller ein "geduldeter Ausländer" sein muss (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 7.12.2022 - 19 CE 22.2047 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Da die Behörde bei Vorliegen dieser Voraussetzungen verpflichtet ist, dem Ausländer eine Duldung von Amts wegen zu erteilen, kann es diesem nicht zum Nachteil gereichen, wenn sie dieser Pflicht im Einzelfall trotz Vorliegens der Voraussetzungen nicht nachkommt und den Aufenthalt lediglich faktisch duldet (BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 24 m.V.a. Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Dezember 2019, § 25b AufenthG Rn. 10).

    Zum anderen ist auch ein Ausländer, der sich (lediglich) im Besitz einer sogenannten Verfahrensduldung befindet, im Sinne von § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG "geduldet" (BVerwG, U.v. 18.12.2019 - 1 C 34.18 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Verletzung des Justizgewährungsanspruchs im Zivilprozess durch unterlassene

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Die Beendigung des Aufenthalts muss für den Ausländer bei dieser Vergleichsbetrachtung unzumutbar sein (BVerwG, U.v. 19.9.2000 - 1 C 14.00 - juris Rn. 17 zur Vorgängerbestimmung des § 30 Abs. 2 AuslG 1990; U.v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 - juris Rn. 19).

    Eine außergewöhnliche Härte kann angenommen werden, wenn die mit der Versagung der Aufenthaltserlaubnis eintretenden Schwierigkeiten nach ihrer Art und Schwere so ungewöhnlich und groß sind, dass die Ablehnung der Erlaubnis schlechthin unvertretbar ist (BVerwG, U.v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 - juris Rn. 19).

    Das Ausmaß der Verwurzelung bzw. die für den Ausländer mit einer "Entwurzelung" verbundenen Folgen sind unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben der Art. 2 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG sowie der Regelung des Art. 8 EMRK zu ermitteln, zu gewichten und mit den Gründen, die für eine Aufenthaltsbeendigung sprechen, abzuwägen (BVerwG, U.v. 27.1.2009 - 1 C 40.07 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Keine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit bei

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Nur wenn sowohl die Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise unmöglich sind, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift in Betracht (BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 15).

    Derartige Hindernisse können sich auch aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, die ihre Grundlage etwa in Art. 8 EMRK haben (vgl. BVerwG, B.v. 29.4.2014 - 10 B 15.14 - juris Rn. 10; U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17 m.w.N.).

    Dagegen müssen vorliegend - worauf das Verwaltungsgericht zu Recht hingewiesen hat - zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote, welche der Kläger in eigener Person geltend macht, wegen der Bindungswirkung der negativen Entscheidung des Bundesamtes nach § 42 Satz 1 AsylG außer Betracht bleiben (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 18; U.v. 26.10.2010 - 1 C 18.09 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Die spezifische Angewiesenheit auf familiäre Hilfe in Deutschland als Voraussetzung für den Nachzug sonstiger Familienangehöriger stellt eine höhere Hürde dar als die in den §§ 28 bis 30, 32, 33 und 36 Abs. 1 AufenthG geregelten Voraussetzungen für den Nachzug von Kindern, Eltern oder Ehegatten, weil sie eine gesonderte Begründung dafür verlangt, dass die Herstellung der Familieneinheit außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unzumutbar wäre (vgl. BVerwG, U.v. 30.7.2013 - 1 C 15.12 - juris Rn. 13 m.V.a. U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 37 ff.).

    Dabei ist grundsätzlich eine umfassende Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles geboten, bei der sowohl der Grad des Autonomieverlusts des nachzugswilligen Ausländers als auch das Gewicht der familiären Bindungen zu den in Deutschland lebenden Familienangehörigen und deren Bereitschaft und Fähigkeit zur Übernahme der familiären Pflege zu berücksichtigen sind (BVerwG, U.v. 18.4.2013 - 10 C 10.12 - juris Rn. 38 f.; BayVGH, B.v. 23.5.2022 - 10 CS 21.2240 - juris Rn. 21).

  • BVerwG, 03.12.2014 - 1 B 19.14

    Vorrang des öffentlichen Interesses an der Klärung von Identität und

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Hinzu kommt, dass für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 i.V.m. § 8 Abs. 1 AufenthG grundsätzlich erforderlich ist, dass die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG vorliegen (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2014 - 1 B 19.14 - juris Rn. 6; U.v. 19.4.2011 - 1 C 3.10 - juris Rn. 15; BayVGH, B.v. 30.10.2018 - 10 C 18.1782 - juris Rn. 7; B.v. 24.1.2019 - 10 CE 18.1871, 10 C 18.1874 - juris Rn. 25; Kluth in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 37. Ed. Stand 1.1.2023, § 25 Rn. 148; Hailbronner, AuslR, Stand 11/2018, § 25 AufenthG Rn. 148).

    Vielmehr ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine umfassende Interessenabwägung erforderlich, bei der nach Ermessen darüber zu entscheiden ist, ob im Hinblick auf die Gewichtigkeit der einschlägigen öffentlichen und privaten Interessen sowie der gesetzgeberischen Intention, Kettenduldungen möglichst zu vermeiden, auf eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung nach § 5 Abs. 1 und 2 AufenthG verzichtet werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17/12 - BVerwGE 146, 281; B.v. 3.12.2014 - 1 B 19/14 - juris Rn. 7; BayVGH, B.v. 10.6.2021 - 19 ZB 20.107 - juris Rn. 12).

  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066

    Frage eigenständigen Aufenthaltsrechts des geschiedenen Ehegatten nach einem Jahr

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Erforderlich ist bei der Prognose eine Abschätzung aufgrund rückschauender Betrachtung, ob ohne unvorhergesehene Ereignisse in Zukunft gewährleistet erscheint, dass der Lebensunterhalt dauerhaft und ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel aufgebracht werden kann (BVerwG, U.v. 29.11.2012 - 10 C 4.12 u.a. - juris Rn. 25; BayVGH, U.v. 19.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 37; Samel in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 14. Aufl. 2022, § 5 AufenthG Rn. 26 m.w.N.).

    Der Umstand, dass ein Betroffener aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen - wie etwa Krankheit oder Behinderung - nicht imstande ist, seinen Lebensunterhalt zu sichern, ist jedoch nach ständiger Rechtsprechung nicht in dem Sinn atypisch, dass damit ein Abweichen von der Regelerteilungsvoraussetzung zu begründen wäre (BayVGH, B.v. 22.3.2022 - 10 CS 21.1973 - juris Rn. 5; B.v. 22.3.2021 - 10 CS 20.2358 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 6.3.2020 - 10 C 20.139 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 44).

  • BVerwG, 13.06.2013 - 10 C 16.12

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Ob eine solche Ausnahme vorliegt, ist nicht Ermessensfrage, sondern als negatives Tatbestandsmerkmal festzustellen und gerichtlich voll überprüfbar (BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16.12 - juris Rn. 16 m.w.N.; Maor in Kluth/Heusch, Ausländerrecht, 37. Ed. Stand 1.4.2023, AufenthG § 5 Rn. 20a).

    Die Feststellung einer derartigen Atypik beruht auf einer wertenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 01.06.2021 - 10 ZB 21.941

    Erfolgreicher Eilantrag bei abgelehnter Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

    Auszug aus VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.875
    Voraussetzung für eine derartige Ausnahme ist, dass ein atypischer Fall vorliegt, der so weit vom Regelfall abweicht, dass die Versagung des Aufenthaltstitels mit der Systematik oder den grundlegenden Entscheidungen des Gesetzgebers nicht mehr vereinbar ist oder aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK eine Abweichung geboten ist (vgl. BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 18; B.v. 18.8.2016 - 10 ZB 16.1225 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Die Feststellung einer derartigen Atypik beruht auf einer wertenden Gesamtschau der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 30; BayVGH, B.v. 1.6.2021 - 10 ZB 21.941 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Keine Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei fortdauernder Identitätstäuschung

  • VGH Bayern, 23.05.2022 - 10 CS 21.2240

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Ablehnung der Erteilung von

  • VGH Bayern, 18.08.2016 - 10 ZB 16.1225

    Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

  • VGH Bayern, 07.12.2022 - 19 CE 22.2047

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

  • BVerfG, 29.07.2010 - 1 BvR 1634/04

    Versagung verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Kostenbescheid für

  • BVerwG, 08.12.2022 - 1 C 59.20

    Voraussetzungen für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 3.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Einbürgerung;

  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 10 ZB 15.1394

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

  • VGH Bayern, 05.10.2018 - 10 C 17.322

    Erfolgreiche Beschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VGH Bayern, 30.10.2018 - 10 C 18.1782

    Verwehrte Aufenthaltserlaubnis zum Kindernachzug - Kein Anspruch auf Erteilung

  • VGH Bayern, 12.04.2019 - 10 ZB 19.275

    Vorliegen des Ausweisungsinteresses wegen eines nicht geringfügigen Verstoßes

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 10 ZB 18.1967

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Sicherung des Lebensunterhalts

  • VGH Bayern, 22.03.2021 - 10 CS 20.2358

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Keine Unzumutbarkeit wegen vorübergehender Trennung der Eheleute für die übliche

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 10 CE 18.1871

    Berufungszulassungsbegründung bei Nachbarklage auf bauordnungsrechtliches

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2020 - 4 MB 102/19

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • VG Augsburg, 02.08.2017 - Au 6 K 17.235

    Visum; Gambia; Aufenthaltsrecht; Familienzusammenführung; Kindernachzug;

  • BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 69.06

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 20.139

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltszweck;

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 14.00

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 3007/07

    Anforderung an die Gefahrenprognose bei einem unter Führungsaufsicht gestellten

  • VGH Bayern, 08.02.2019 - 10 ZB 18.1768

    Vereinbarkeit eines erhöhten Ausweisungsschutzes für Ausländer der zweiten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.11.2014 - 2 M 98/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VGH Bayern, 04.03.2019 - 10 ZB 18.2195

    Versagung einer Aufenthaltsrlaubnis wegen fehlender Sicherung des

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 10 CS 21.1973

    Ausweisung wegen illegalen Aufenthalts bei vollziehbarer Ausreisepflicht

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12
  • VGH Bayern, 23.11.2010 - 10 B 09.731

    Kein de-fakto-Inländer bei unberechtigtem Aufenthalt im Bundesgebiet

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6

  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

  • VGH Bayern, 22.06.2020 - 10 CS 20.1125

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis des ausländischen Elternteils wegen

  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Keine Privilegierung für in die Bundesrepublik Deutschland weitergewanderte

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Tierschutzrechtliche Fortnahme von Greifvögeln

  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 23 ZB 23.100

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Außergewöhnliche Härte; landesrechtliche Altfallregelung; Bleiberechtsregelung;

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 B 37.21

    Alter oder dauerhafte Erkrankung rechtfertigen keinen Ausnahmefall hinsichtlich

  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

  • BVerwG, 01.03.2011 - 1 B 2.11

    Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage nach der Feststellung einer gegenwärtigen

  • BVerwG, 29.04.2014 - 10 B 15.14
  • VGH Bayern, 21.05.2007 - 11 ZB 07.525

    Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

  • VGH Bayern, 20.02.2017 - 10 ZB 15.1804

    SLIVENKO v. LATVIA

  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

  • EuGH - 79/80 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
  • VGH Bayern, 25.07.2023 - 19 ZB 23.870

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des

    Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt die Klägerin (eine am 4.8.1964 geborene aserbaidschanische Staatsangehörige, die nach eigenen Angaben am 19.2.2011 mit ihrem Ehemann AN 5 K 22.2078, 19 CS 23.707 und 19 ZB 23.875>, ihrer am 1.12.1996 geborenen Tochter und ihrem am 23.6.2003 geborenen Sohn in das Bundesgebiet einreiste, deren Asylantrag vom 4.3.2011 mit Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 5.4.2013 unter Androhung der Abschiebung insbesondere nach Aserbaidschan abgelehnt wurde, zugunsten deren Sohn mit Bescheid des Bundesamtes vom 5.4.2013 ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG aufgrund seines angeborenen Herzfehlers festgestellt wurde , die am 3.5.2013 Aufenthaltserlaubnisse nach "§ 25 Abs. 5 AufenthG bzw. nach §§ 32 Abs. 1 Nr. 1 oder § 36 Abs. 2 AufenthG" für sich sowie für ihre Familienangehörigen beantragte, die am 18.7.2013 durch ihren Bevollmächtigten unter Vorlage von Personaldokumenten einräumte, im Asylverfahren falsche Personalien angegeben zu haben , die ab 29.7.2013 nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG geduldet war, die am 8.1.2014 Reisepässe für sich und ihre Familienangehörigen vorlegte, der am 11.5.2015 eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde , die am 24.7.2021, 12.8.2021 und 25.10.2021 für sich und ihren Ehemann die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach "§ 25 Abs. 5 i.V.m. § 28 Abs. 3 AufenhG" beantragte und der am 26.7.2021 eine bis 25.7.2022 gültige Fiktionsbescheinigung ausgestellt wurde, deren Verlängerung sie am 29.7.2022 beantragte) ihr Begehren weiter, die Beklagte zu verpflichten, die Aufenthaltserlaubnis der Klägerin zu verlängern, hilfsweise deren Verlängerungsantrag erneut ermessensfehlerfrei zu verbescheiden.
  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 19 ZB 22.2204

    Ausweisungsverfügung gegen russischen Staatsbürger nach strafrechtlicher

    Durch die Bezugnahme wird die in Bezug genommene Entscheidung - soweit die Bezugnahme reicht - Bestandteil der Entscheidungsgründe des Urteils (vgl. BayVGH, B.v. 25.7.2023 - 19 ZB 23.870 - juris Rn. 10; B.v. 25.7.2023 - 19 ZB 23.875 - juris Rn. 10, jeweils m.V.a. Clausing/Kimmel in Schoch/Schneider, VwGO, Stand August 2022, § 117 Rn. 20) und bildet zusammen mit den Ausführungen zu etwaigem neuen Vorbringen der Beteiligten beziehungsweise (ggf.) zum Ergebnis der mündlichen Verhandlung die Entscheidungsgründe im Sinne von § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO (vgl. BVerwG, B.v. 13.6.1988 - 4 C 4.88 - NVwZ-RR 1989, 334, juris ).
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